Am 1. Mai fällt die Maskenpflicht. Mit dem 1. Juli - wird SARS-CoV-2 dann keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Menschen endet dann. Aktuell müssen Infizierte zwar nicht in Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt zu anderen Menschen verpflichtet.
SOLLTEN SIE SICH MIT COVID-19 ANGESTECKT HABEN, ODER UNTER INFEKTIONSSYMPTOMEN LEIDEN, TRAGEN SIE BITTE ZUM SCHUTZ DES PERSONALS UND DER ANDEREN PATIENTEN/INNEN FREIWILLIG EINE MASKE !
Nützen sie die Möglichkeit einen Schnelltest machen zu lassen, um uns und andere nicht zu gefährden !
BEI JEGLICHEN GESUNDHEITSFRAGEN RUFEN SIE 1450, ODER ZU DEN ÖFFNUNGSZEITEN IN DER ORDINATION AN !
CORONAIMFPUNG (siehe Corona) !
GRATIS-SCHNELLTESTS werden bei Bedarf auch in der Ordination ohne Terminvereinbarung durchgeführt!
- IgG/IgM ANTIKÖRPER werden auf Wunsch durch eine Blutabnahme bestimmt (Kosten: 45 €, Verrechnung durch das Labor)
- PCR TESTS werden in der Ordination nicht abgenommen.
Nützen sie die Gelegenheit, sich impfen zu lassen, gerne auch nach Voranmeldung in der Ordination.( Pfizer BA4-5)
Impfzertifikate und Codes werden in der Ordination ausgedruckt.
oder: ANMELDUNG ZUR CORONA-IMPFUNG: Land OÖ UND INFORMATIONEN ZU COVID-19 finden sie hier ooe-impft.at
TIPP: Aktuelle Informationen zu Corona finden sie auf der Website der OÖ Ärztekammer!
DIE RISIKOGRUPPENFREISTELUNG (erhöhter Arbeitnehmerschutz für besonders gefährdete Personen) ENDET AM 30.04.2023.
Bitte um Beachtung der ev. Ein/ Ausreisebestimmungen und der G Regeln falls sie reisen.
Informieren Sie sich bitte über das Land OÖ bzw. über die Website des Bundesministeriums!